DSH-V

Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung

Dünne Asphaltdeckschichten in Heißbauweise auf Versiegelung sind entsprechend dem geltenden Regelwerk eine Sanierungsbauweise, die auf allen Arten von alten Asphaltbefestigungen eingesetzt werden können. Sie können aber auch auf neuen Asphalt- oder Betonschichten eingebaut werden. Es ist beabsichtigt das bei der Fortschreibung des Regelwerks zu berücksichtigen.

Das wesentliche Merkmal dieser Bauweise ist der Einsatz von sogenannten Sprühfertigern, die in einem Arbeitsgang eine Bitumenemulsion als Haftbrücke und zur Versiegelung aufsprühen und das Asphaltmischgut aufbringen. Dies bewirkt eine innige Verbindung des frisch eingebauten Asphaltmischgutes mit dem Untergrund. Damit die Bitumenemulsion nicht als Trenn- und Schmierschicht wirkt, ist das Asphaltmischgut so konzipiert, dass die Bitumenemulsion in die Hohlräume aufsteigen kann. Das Asphaltmischgut besteht aus einem Gesteinskörnungsgemisch mit abgestufter Korngrößenverteilung und Straßenbaubitumen oder polymermodifiziertem Bitumen als Bindemittel. Die Einbaumenge liegt zwischen 30 und 50 kg/m², was einer Einbaudicke von 1,5 bis 2,0 cm entspricht.

Lärmminderung und Dauerhaftigkeit

Bedingt durch die Oberflächenstruktur des DSH-V wird eine Minderung des Rollgeräusches bewirkt, so dass diese Deckschichtart auch zur Lärmminderung eingesetzt werden kann.

Es liegt aber noch keine Zuordnung der Lärmminderungswerte gemäß RLS 90 vor, daher kann dieser Deckschichttyp nicht im Rahmen von Planfeststellungen angewendet werden. Aus heutiger Sicht kann eine langfristige Lärmminderung von mindestens -3 dB(A) innerorts und außerorts erzielt werden.

Die Dauerhaftigkeit von Deckschichten aus DSH-V kann mit ca. 10 Jahren angesetzt werden.

Einsatzbereiche

DSH-V kann auf allen Arten von Straßen eingesetzt werden. Diese Bauweise wurde erfolgreich auf verschiedenen Autobahnabschnitten, Bundes- und Staatsstraßen sowie kommunalen Straßen in Bayern eingesetzt. Die ältesten Strecken in Bayern sind aus dem Jahr 2005, in Norddeutschland liegt ein längerer Erfahrungshintergrund vor.

Regelwerke

ZTV BEA-StB, Ausgabe 2009  = Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächenbefestigungen – Asphaltbauweisen